Die Gefahrstoffverordnung muss dringend nachgebessert werden!
Am 21.08.2024 hat das Bundeskabinett die Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschlossen, die unter anderem Neuregelungen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden vorsieht. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: